Förderrichtlinie des Sängerbundes Kurhessen e. V.
1. Zweck der Förderung
Der Sängerbund Kurhessen e. V. (SBK) fördert seine Mitgliedsvereine und angeschlossenen Chöre zur
-
Pflege und Weiterentwicklung des Chorgesangs,
-
Nachwuchs- und Jugendarbeit,
-
Förderung musikalischer Qualität,
-
Unterstützung innovativer Projekte im Bereich der Chorarbeit und
-
Stärkung des Vereinslebens im Sinne des kulturellen Ehrenamts.
2. Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden insbesondere:
-
Musikalische Projekte
-
Konzerte, Gemeinschaftsprojekte, Uraufführungen, Auftragskompositionen
-
Chor- und Stimmbildungsmaßnahmen (Workshops, Chorwochenenden)
-
Beschaffung neuer Chorliteratur
-
-
Nachwuchsarbeit und Jugendarbeit
-
Kinder- und Jugendchöre, Kooperationen mit Schulen oder Musikschulen
-
Projekte zur Mitgliedergewinnung
-
-
Fortbildung und Qualifizierung
-
Chorleiter- und Vereinsfortbildungen, Stimmbildung, Vereinsmanagement
-
3. Art und Umfang der Förderung
-
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den nachgewiesenen, tatsächlich entstandenen und notwendigen Ausgaben.
-
In der Regel werden bis zu 20 % der förderfähigen Kosten übernommen, maximal jedoch in der Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags.
-
Neue Chorliteratur kann auf Nachweis bis zu 100% bezuschußt werden.
4. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
-
Mitgliedsvereine des Sängerbundes Kurhessen
-
Deren angeschlossene Chöre (Kinder-, Jugend-, Frauen-, Männer-, Gemischte Chöre)
-
Arbeitsgemeinschaften oder Projektchöre innerhalb des Verbandes
5. Antragsverfahren
-
Antragstellung:
-
Formloser Antrag, schriftlich oder digital per Email
-
Mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn
-
-
Beizufügen sind:
-
Projektbeschreibung
-
Finanzierungsplan (Eigenmittel, Drittmittel, beantragte Zuschüsse)
-
Zeitplan
-
ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit
-
-
Bewilligung:
-
Entscheidung durch den Vorstand des SäBu Kurhessen
-
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Förderwürdigkeit
-
6. Verwendungsnachweis
-
Spätestens 8 Wochen nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen (kurzer Bericht, Belege, ggf. Presseartikel/Fotos).
-
Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.
7. Bewertungskriterien
Bei der Auswahl werden insbesondere berücksichtigt:
-
Musikalische und gesellschaftliche Relevanz
-
Nachhaltigkeit und Mitgliederbindung
-
Einbindung Jugendlicher / Nachwuchsarbeit
-
Finanzielle Eigenleistung und Ehrenamtsanteil
8. Keine Förderung
-
Honorare für die Chorleitung
-
Auslandsreisen
-
Büromaterial
-
CD-Produktionen/ -Aufnahmen
-
Beschaffung von Textilien (Chorkleidung etc.)
-
Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten
9. Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Beschlossen durch den Vorstand am: 14.03.2026
Inkrafttreten zum: 14.03.2026