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Virtuelle Jahreshauptversammlung 2021
Ablaufprotokoll zur Jahreshauptversammlung mit Satzungsänderung

19.01.2021 – Anfrage zur geplanten Jahreshauptversammlung mit Satzungsänderung per Mail an die Mitglieds-Chöre ob eine virtuelle Versammlung per Videokonferenz gewünscht oder möglich ist. Rückmeldung erbeten bis 26.01.21

30.01.2021 – Rückmeldung der Mitglieds-Chöre: Für 7 Vereine wäre eine virtuelle JHV möglich, 5 Vereine verneinen dies. 15 Vereine äußern sich nicht.

07.02.2021 – Rundmail an alle Mitgliedsvereine mit dem Entschluss die JHV auf nächstes Jahr zu vertagen; die geplante Satzungsänderung soll per Stimmzettel auf dem Postwege durchgeführt werden.

Vorstellung der geplanten Satzung; Gegenüberstellung der neuen/alten Satzung. Abgleich der Postadressen der stimmberechtigten Vorsitzenden (1 Stimme pro Verein)

Rückmeldung oder Einsprüche bis 21.02.2021 erbeten.

25.02.2021 Versendung der Stimmzettel mit Anschreiben und Gegenüberstellung der geplanten/alten Satzung und frankiertem Rückumschlag.

Rücksendung bis 12.03.21 gefordert.

13.03.2021 – 4 Vorstandsmitglieder des SäBu Kurhessen treffen sich unter coronabedingter Hygienemaßnahme. Öffnen der 25 Rückläufer und Auszählung der Stimmzettel

Ergebnis siehe Protokoll der Auszählung.

Die Satzungsänderung wird angenommen, die neue Satzung wird gültig.

14.04.2021 Beim Finanzamt Marburg wird der Antrag auf "Anerkennung der Gemeinnützigkeit" für den Kurhessischen Sängerbund gestellt.

20.04.2021 Dem Antrag wird stattgegeben. Ab dem 01.01.2022 gilt der Sängerbund Kurhessen als gemeinnützig.